Max-Schmeling-Stiftung

Satzung

Auszug aus der Satzung der „Max-Schmeling-Stiftung“

§2 Stiftungszweck

Stiftungszwecke sind:

  • Die Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres
  • körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer
  • materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
  • Die Förderung und Unterstützung erzieherischer, schulischer, sowie
  • berufsbildender Maßnahmen jeglicher Art.
  • Die Förderung und Unterstützung des Denkmalschutzes.
  • Die Förderung und Unterstützung des Tierschutzes.
  • Die Förderung und Unterstützung des Naturschutzes.
  • Die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, die auf den vorgenannten Gebieten tätig sind.
  • Die Stiftungszwecke können insbesondere durch finanzielle Zuwendungen und Sachzuwendungen erfüllt werden.
  • Es dürfen nur Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen der steuerlichen Bestimmungen erfüllen.
  • Im Rahmen des steuerlich Zulässigen kann ein Teil des Stiftungseinkommens dazu verwendet werden, in angemessener Weise den Stifter zu unterhalten.
  • Der Vorstand erläßt Richtlinien über die Art der Zweckverwirklichung.
  • Die Richtlinien werden Bestandteil dieser Satzung.