Max-Schmeling-Stiftung
Satzung
Auszug aus der Satzung der „Max-Schmeling-Stiftung“
§2 Stiftungszweck
Stiftungszwecke sind:
- Die Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres
- körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer
- materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
- Die Förderung und Unterstützung erzieherischer, schulischer, sowie
- berufsbildender Maßnahmen jeglicher Art.
- Die Förderung und Unterstützung des Denkmalschutzes.
- Die Förderung und Unterstützung des Tierschutzes.
- Die Förderung und Unterstützung des Naturschutzes.
- Die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, die auf den vorgenannten Gebieten tätig sind.
- Die Stiftungszwecke können insbesondere durch finanzielle Zuwendungen und Sachzuwendungen erfüllt werden.
- Es dürfen nur Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen der steuerlichen Bestimmungen erfüllen.
- Im Rahmen des steuerlich Zulässigen kann ein Teil des Stiftungseinkommens dazu verwendet werden, in angemessener Weise den Stifter zu unterhalten.
- Der Vorstand erläßt Richtlinien über die Art der Zweckverwirklichung.
- Die Richtlinien werden Bestandteil dieser Satzung.